Immobilienübertragung an Kinder, Ehepartner_innen oder andere Personen
Ort: Vortragsraum
Vormerkung telefonisch, schriftlich oder persönlich möglich. Die Bezahlung erfolgt an der Abendkasse.
Damit das Haus im Familienbesitz bleibt, wird es oft bereits zu Lebzeiten auf eines der Kinder, den Ehegatten oder eine andere Person übertragen. Dies geschieht entweder durch Schenkung oder im Wege vorweggenommener Erbfolge. Die Motive hierfür sind so vielfältig, wie die damit einhergehenden Ansprüche auf Pflichtteilsergänzung, Anrechnung und den Regressanspruch des Sozialhilfeträgers.
Inhalt:
- Übertragung von Immobilien im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
- Absicherung durch Wohnrecht oder Nießbrauch
- Pflegeverpflichtung sinnvoll?
- Gleichbehandlung aller Kinder?
- Zahlungsverpflichtungen an weichende Erben?
- 10-Jahresfrist
- Regress des Sozialhilfeträgers
- Haftung für Heimkosten
- Steuerrechtliche Fallstricke
Dozentin: Martina Klose
Veranstaltungsort
Volkshochschule
Grietgasse 17a
07743 Jena
Veranstalter
Volkshochschule Jena