Label Jena Lichtstadt
Kontakt

JenaKultur.
Eigenbetrieb der Stadt Jena
Knebelstraße 10
07743 Jena

Kulturförderung
Katrin Richter
PF. 100 338
07703 Jena
Tel. +49 3641 49-8028
Fax +49 3641 49-8005
kulturfoerderung@jena.de

Aktuell keine offenen Sprechzeiten. Termine nur nach Vereinbarung.

Werkleitung
Friedrun Vollmer
Carsten Müller
Jana Gründig

Allgemeine Kulturförderung

Kulturförderung  ©JenaKultur, A. Hub
Allgemeine Kulturförderung  ©JenaKultur, Foto: A. Hub

Die allgemeine Kulturförderung versteht sich als „Grundversorgung“ im Rahmen der Kulturförderung. Mit ihr sollen die kulturelle Vielfalt in der Stadt Jena gewährleistet und das bürgerschaftliche Engagement gestärkt werden, um eine aktive Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, die Mobilisierung eigener Ressourcen anderer und die nachhaltige Weiterentwicklung kultureller Akteure der Stadt Jena zu erreichen.

Die Zuwendungen werden grundsätzlich zur Teilfinanzierung bewilligt.

Im Rahmen der allgemeinen Kulturförderung unterstützt JenaKultur jährlich etwa 21 Vereine im Rahmen der institutionellen Förderung, vier Vereine im Rahmen der Optionsförderung und je nach Antragslage und zur Verfügung stehendem Budget 60 Einzelprojekte.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal für Zuwendungen der Stadt Jena. Für die Vergabe der Mittel gilt die Kulturförderrichtlinie.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Verträge o.ä. dürfen erst abgeschlossen werden, nachdem Ihnen ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Dem Antrag sind lediglich Angebote beizufügen.

Entscheidungsweg

JenaKultur übernimmt die verwaltungsmäßige, betriebswirtschaftliche und fachliche Beurteilung der Anträge. Nach einer Vorberatung durch den Unterausschuss Kulturförderung formuliert dieser eine Entscheidungsempfehlung. Anschließend werden die Anträge durch den Kulturausschuss der Stadt Jena entschieden. Der Kulturausschuss tagt in der Regel in 14-tägigem Abstand.

Anträge bis 1.000 Euro entscheidet die Werkleitung des Eigenbetriebs JenaKultur fortlaufend.

Arten der Förderung

Die institutionelle Förderung dient der Deckung der gesamten, laufenden Betriebsaufwendungen in Form von Personal- und/oder Sachkosten. Bei dieser Zuwendungsart wird auf die wirtschaftliche Situation des Zuwendungsempfängers abgestellt.

Antragsfrist:
31.07. für das Folgejahr

Die Optionsförderung stellt eine besondere Form der Institutionellen Förderung dar und hebt die besondere Bedeutung des geförderten Vereins hervor und soll ihm Planungssicherheit geben. Mit der Optionsförderung ist die Zusage verbunden, den Zuwendungsempfänger über einen Zeitraum von bis zu drei Jahren, vorbehaltlich entsprechender Haushaltsmittel, zu fördern.

Antragsfrist:
31.07. für das Folgejahr

Gegenstand der Projektförderung sind einzelne, zeitlich und sachlich abgrenzbare, nicht vermögenswirksame Vorhaben.

Antragsfristen:
Anträge bis 3.000 Euro: spätestens 2 Monate vor Projektbeginn
Anträge ab 3.000 Euro: 30.11. für das Folgejahr

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kulturfoerderung@jena.de

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