Label Jena Lichtstadt
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Musik- und Kunstschule Jena
Eine Einrichtung von JenaKultur.
Ziegenhainer Str. 52
07749 Jena

Tel. 03641 4966-10
Fax 03641 4966-88
mks@jena.de

MKS-Außenstelle Lobeda
Platanenstraße 4
07747 Jena

Leitung
Yvonne Krüger

Werkleitung
Jonas Zipf (Werkleiter)
Carsten Müller
Thomas Vogl

FAQ Musik- und Kunstschule Jena

Ihre Fragen – unsere Antworten zur aktuellen Situation der MKS Jena

MKS_Eingang ©JenaKultur, A. Hub

Wann macht die MKS wieder auf?

Leider können wir diese Frage noch nicht mit Gewissheit beantworten. Die aktuelle Verordnung des Freistaats Thüringen sieht eine definitive Schließung bis einschließlich 3. Mai vor. Allerdings ist es sehr wahrscheinlich, dass diese Schließung danach fortgesetzt wird. Die Entscheidungen des Freistaats orientieren sich dabei am akuten Verlauf der Pandemie und werden alle zwei Wochen neu getroffen. Aktuell gehen wir davon aus, dass wir erst nach dem schrittweisen Prozess der Schulöffnungen im Laufe des Mai wieder physische Präsenzunterrichte anbieten können. Zuerst wird das voraussichtlich im Rahmen von Einzelunterrichten möglich sein.

Warum ist es nicht möglich, die Honorarkräfte weiter zu beschäftigen?

Seit Beginn des Lockdown war unser Träger JenaKultur darum bemüht, Lösungen für freischaffende Künstler*innen und Kulturschaffende zu finden. In den meisten Fällen beschränkte sich die angebotene Hilfe auf politische Lobbyarbeit, die Vermittlung von Hilfsinstrumenten des Bundes und Landes sowie eine enge beratende Begleitung. In fast allen Bereichen von JenaKultur ruhen seit der Schließung die Honorarverhältnisse. Allein in der Musik- und Kunstschule beschloss die Werkleitung von JenaKultur als bundesweit erster Träger, die Honorare bis zum 03.04.20 weiterzuzahlen. Im gesamten Zeitraum ruhen die regulären Angebote der MKS. Für die zwischenzeitlich entstandenen Online-Angebote wurden keine Gebühren verlangt.

Mit Verlängerung der Maßnahmen über den 19. April hinaus wurden allerdings auch bei unserem Träger Einschnitte unausweichlich: So beantragt JenaKultur ab dem 27. April für seine Einrichtungen Kurzarbeit in unterschiedlicher Höhe. Sowohl aus moralischen, als auch aus rechtlichen Gründen müssen auch in der MKS die Honorarverhältnisse nun ruhen: Wie soll unser Träger sonst rechtfertigen, dass einerseits die Festangestellten ihre Arbeit reduzieren und andererseits gleichzeitig die Honorarkräfte weiterarbeiten?!

Warum Kurzarbeit und was bedeutet das?

Durch den Lockdown ist bei JenaKultur eine sehr heterogene Situation entstanden. Einzelne Bereiche und Mitarbeiter sind in der Krise umso mehr gefordert; andere können ihrer zweifellos vorhandenen Leidenschaft momentan nur eingeschränkt nachgehen. Leider lässt sich auch im virtuellen Raum kein gänzlicher Ersatz der Grundlage der Arbeit von Kunst und Kultur, der physischen Gemeinschaft vor Ort, finden.

Mit einem Tarifabschluss vom 16. April wurde es nun möglich, die Logik der sog. „Kurzarbeit“ auch auf den Öffentlichen Dienst, und damit auch auf kommunale Kultureinrichtungen anzuwenden: Einerseits sichert die Kurzarbeit den Arbeitnehmern auf Basis einer fairen Weiterbezahlung die Arbeitsplätze. Andererseits erhält sie den Arbeitgebern finanzielle Spielräume für eine momentan sehr unsichere Zukunft. Auch in der Kulturpolitik stehen uns heftige Verteilungsdebatten bevor. Daher hat sich unser Träger JenaKultur dazu entschlossen, zunächst für einen Zeitraum vom 27. April bis zum 17. Mai, Kurzarbeit für seine Einrichtungen zu beantragen.

Für die MKS wurde eine Weiterbeschäftigung der Festangestellten in Höhe von 60% der regulären Arbeitszeit vereinbart. Da die Kurzarbeit immer bereichsbezogen beantragt werden muss, gilt diese Regelung pauschal für alle Mitarbeiter*innen. Der größte Teil der Angebote der MKS, alle Projekte, Gruppenunterrichte, Ensembles, Kunst-, Theater- und Tanzangebote ruhen nun vorerst – notgedrungen, nicht aufgrund der Kurzarbeit, sondern aufgrund der Pandemie! Mit den verbleibenden Arbeitsstunden ist es der MKS allerdings auch weiterhin möglich, Eltern, Kinder und Jugendliche über den aktuellen Stand zu informieren, das neue Schuljahr vorzubereiten und aktuelle Online-Angebote weiterzuentwickeln.

Was ist mit den Steuergeldern?

Mit den institutionellen Zuschüssen der Stadt Jena ist ein Auftrag verbunden, der uns sehr am Herzen liegt: Wir arbeiten zum Gemeinwohl der Kommune und Stadtgesellschaft. Aktuell ruht dieser Auftrag: Die Musik- und Kunstschule ist pandemiebedingt geschlossen. Seit dem Beginn des Lockdown entwickeln unsere Festangestellten und unsere Honorarkräfte zwar neue Online-Angebote. Diese sind aktuell aber weder in unserer Satzung, noch in unseren finanziellen Planungen vorgesehen und daher bislang auch kostenfrei.

Gleichzeitig ist unser Träger JenaKultur als städtischer Eigenbetrieb mit mehrjährigen sog. „Zuschussvereinbarungen“ immer dazu gehalten, wirtschaftlich und unternehmerisch mit dem Einsatz des öffentlichen Geldes umzugehen. Dazu gehört auch das vorausschauende Fahren im Sinne einer strategischen und nachhaltigen Sicherung der Jenaer Kulturangebote. Vor dem Hintergrund der Erfordernisse der aktuellen Krise ist insbesondere die Werkleitung von JenaKultur darum bemüht, im ständigen Dialog mit Stadtpolitik und Stadtverwaltung pragmatische Lösungen für die vielen akuten Risiken zu finden. Dazu gehört nun auch die Beantragung von Kurzarbeit.

In welchem Verhältnis stehen die Online-Angebote zu den regulären Angeboten der MKS?

Sämtliche regulären Angebote der MKS ruhen momentan pandemiebedingt. Aufgrund des großen Engagements unserer Lehrkräfte, sowohl den Festangestellten, als auch den Honorar-Lehrer*innen, war es einerseits möglich, einige Einzelunterrichte in den Online-Bereich zu übersetzen, andererseits auch in der analogen Welt weiterhin Aufgaben, Noten und Instrumente auszuteilen. Diese Angebote sind auf einer improvisierten Basis entstanden, und wir haben für diese keine Gebühren erhoben: Sie sind einfach (noch) nicht mit der Qualität unserer regulären Angeboten zu vergleichen und bilden nur einen Bruchteil unserer pädagogischen und künstlerischen Kompetenz ab. In Form des eigentlichen Unterrichts erreichen sie die Einzelschüler*innen, alle sonstigen Angebote, etwa unsere Projektarbeit, Gruppenunterrichte, Ensembles, Kunst-, Theater- und Tanzangebote finden aber nicht statt. Von mehr als insgesamt 2.000 Schüler*innen der MKS erreichen die Online-Angebote der Honorarkräfte bislang ca. ein Zehntel, gemessen in Unterrichtseinheiten entsprechen die neuen Online-Angebote weniger als einem Drittel ihrer vorherigen, regulären Einzelunterrichte.

Um nicht missverstanden zu werden: Diese Angebote sind gerade in dieser Zeit sehr wichtig. Sie geben den Kindern und Jugendlichen Struktur und Motivation. Aber sie können niemals die schulische Präsenz kompensieren: Weder unsere sonstige Qualität, noch die eigentliche schulische Anbindung.

Was ist mit den Online-Angeboten? Warum reicht keine Einverständniserklärung der Eltern?

In der bisherigen Phase des Lockdown reichte eine einfache Einverständniserklärung, um die neu entstandenen Online-Angebote wahrzunehmen. Allerdings waren und sind diese mit großer Kreativität und Freude begonnenen Angebote auf einer improvisierten Basis entstanden: Weder gab und gibt es für diese eine rechtliche Grundlage, noch ausreichend eingeplante Ressourcen. Zur rechtlichen Grundlage gehört nicht nur eine Änderung der Gebührensatzung, sondern beispielsweise auch eine datenschutzrechtliche Betrachtung der Angebote; die fehlenden Ressourcen betreffen die bislang nicht erhobenen Gebühren, also den Angeboten gegenüberstehende Einnahmen, aber auch beispielsweise nicht vorhandene Arbeitsmitteln wie Videokanälen oder Laptops. Unser Anspruch muss es aber sein, die entsprechende Qualität für alle Seiten abzusichern. Für all dies benötigen wir politische Beschlüsse, die wir so schnell wie möglich besorgen wollen. Allerdings beginnen auch die politischen Gremien „erst“ im Mai wieder ihre Arbeit, so dass wir einen entsprechenden Beschluss des Stadtrats am 20. Mai erreichen können. Danach wird es hoffentlich auch wieder möglich sein, unsere Honorar-Lehrer*innen zu beschäftigen – und vor allem: ohne moralisches, rechtliches und finanzielles Risiko zu bezahlen!

In der Zwischenzeit bedeutet dies aber nicht, dass wir die mit großer Energie begonnenen Online-Angebote auf Null runterfahren wollen: Während sämtliche regulären Angebote ruhen, wollen wir auch weiterhin einen kleinen Teil der Einzel-Unterrichte online so gut, wie es irgend geht, kompensieren. Einerseits sichern unsere Festangestellten auch weiterhin rund 50 % dieser Angebote ab; andererseits lassen wir die bestehenden Vertragsverhältnisse zu den Honorarkräften ruhen und stellen ihnen privatrechtliche Musterverträge zur Verfügung, so dass sie sich unabhängig von uns mit ihren Schüler*innen verabreden können und auf diesem Weg auch Geld einnehmen können.

Warum sind die Online-Angebote der fest angestellten Kolleg*innen kostenfrei und die Angebote der Honorarkräfte viel teurer als der normale Unterricht in der MKS?

Bis zum nötigen Stadtratsbeschluss am 20. Mai lassen wir nun die bestehenden Vertragsverhältnisse zu den Honorarkräften ruhen, so dass diese sich unabhängig von uns mit ihren Schüler*innen verabreden können und auf diesem Weg auch Geld einnehmen. Leider wird der daraus entstehende Aufwand für die Honorarkräfte nicht durch unsere Begleitung und den damit verbundenen öffentlichen Zuschuss abgefedert. So entstehen für die Schüler*innen höhere, marktorientierte Preise. Das ist weder für die Eltern, noch für die Honorarkräfte eine sozialverträgliche Situation. Allerdings soll diese Situation so kurz wie möglich dauern! Wenn alles klappt, dann können wir nach dem Beschluss durch den Stadtrat am 20. Mai zu einem geregelten Gefüge kommen.

Was ist mit den Gebühren?

Die regulären Angebote der MKS ruhen; die neu entstandenen Online-Angebote werden so schnell wie möglich geregelt. Solange erheben wir außer Leihgebühren für Instrumente keine Gebühren – auch nicht für die trotz der Kurzarbeit weiter über unsere Festangestellten organisierten Online-Angebote. Alle ausgefallen Stunden zwischen dem 16.03.2020 und 03.04.2020 wurden bereits erstattet.  Die darüber hinaus gezogene Aprilgebühr wird mit zukünftigen Gebühren verrechnet.

Wen kann ich bei weiteren Fragen ansprechen?

News vom 23.04.2020

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