Label Jena Lichtstadt
Kontakt
JenaKultur
Kultur. Tourismus. Marketing
.
Ein Eigenbetrieb der Stadt Jena
Knebelstraße 10
07743 Jena

Kulturförderung
Katrin Richter
PF. 100 338
07703 Jena
Tel. +49 3641 49-8028
Fax +49 3641 49-8005
kulturfoerderung@jena.de

Aktuell keine offenen Sprechzeiten. Termine nur nach Vereinbarung.

Werkleitung
Jonas Zipf (Werkleiter)
Carsten Müller
Thomas Vogl

Mietförderung für Proberäume

Lizz Wright bei ihrem Auftritt bei der Kulturarena Jena  ©JenaKultur, Holger John
Band mit Blasinstrumenten beim Jazz-Abend im Stadtteilzentrum LISA  ©JenaKultur, C. Worsch

Insbesondere für besetzungsstarke Formationen wie Chöre, Blasmusikensembles oder Orchester gelten in der gegenwärtigen Situation strenge Hygieneregeln und Infektionsschutzkonzepte für Proben.

Während des Sommers konnten diese bei vergleichsweise geringer Corona-Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel durchgeführt werden. Mit Beginn der kühler werdenden Jahreszeit fällt diese Option zunehmend weg und bereits angemietete Proberäumlichkeiten genügen oft nicht den Anforderungen an den Infektionsschutz.
Um den Probenbetrieb dennoch aufrecht zu erhalten, müssen geeignet große Räumlichkeiten extern angemietet werden. Hierbei sollen die Akteure auf Antrag finanziell unterstützt werden, wenn diese auf Grund der coronabedingten Einnahmeausfälle nicht über die entsprechenden Eigenmittel verfügen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Online-Portal für Zuwendungen der Stadt Jena.
Für die Vergabe der Mittel gilt die Kulturförderrichtlinie, ausgenommen der dort beschriebenen Fristen.

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie das Verbot des vorzeitigen Maßnahmebeginns. Mietverträge dürfen erst abgeschlossen werden, nachdem Ihnen ein Zuwendungsbescheid vorliegt. Dem Antrag sind lediglich Angebote beizufügen.

Entscheidungsweg

JenaKultur übernimmt die verwaltungsmäßige, betriebswirtschaftliche und fachliche Beurteilung der Anträge. Nach einer Vorberatung durch den Unterausschuss Kulturförderung formuliert dieser eine Entscheidungsempfehlung. Anschließend werden die Anträge durch den Kulturausschuss der Stadt Jena entschieden. Der Kulturausschuss tagt in der Regel in 14-tägigem Abstand.

Anträge bis 2.000 Euro entscheidet die Werkleitung des Eigenbetriebs JenaKultur fortlaufend.

Arten der Förderung

Die Förderung der Miete für zusätzlich angemietete Räume erfolgt in Form einer Projektförderung.

Gegenstand der Projektförderung sind einzelne, zeitlich und sachlich abgrenzbare, nicht vermögenswirksame Vorhaben.

Antragsfristen:
Anträge bis 3.000 Euro: spätestens 2 Monate vor Projektbeginn
Anträge ab 3.000 Euro: 30.11. für das Folgejahr

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